Gibt es Bedenken hinsichtlich der ausgesetzten UV-Strahlung bei Abmusterungsleuchten?
Nein. In EU Richtlinie 2006/25 EU sind folgende Expositionsgrenzwerte
für den UV-Bereich im Licht als Tageswerte (8 Stunden) definiert:
- Die effektive (gewichtete) Bestrahlungsstärke für den
Wellenlängenbereich von 180–400 nm darf innerhalb 8 Stunden 30 Jm² nicht
übersteigen. Der Wert unserer Normlichtlampen liegt hier bei ~1 Jm²
- Die absolute Bestrahlungsstärke für den Wellenlängenbereich von 315–400 nm
darf innerhalb 8 Stunden 10.000 Jm² nicht übersteigen. Der Wert unserer
Normlichtlampe liegt bei < 9.000 Jm²
Hierbei ist zu beachten, dass diese Werte auf der Abmusterungsfläche gemessen
wurden (d.h. der Mitarbeiter könnte 8 h am Tag auf dem Tisch sitzen und würde
die Grenzwerte nicht erreichen). Im Umgebungsbereich der Abmusterungslampen sind
die Werte noch wesentlich niedriger.
Da es sich aus Sicht der Arbeitschutzrichtlinie um die gesamte UV-Strahlung
handelt, welcher der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz über den Tag ausgesetzt
wird (Tageslicht + Umgebungslicht + Normlicht) empfehlen wir heute nicht mehr,
die Normlichtlampen auch in der Allgemeinbeleuchtung
einzusetzen.