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Normkonform abmustern nach ISO 3668

Farbmessgeräte und optische Instrumente sind nur ein Teil wenn es um den Farbvergleich von unterschiedlichen Materialien und Bezugstandards geht. Da jedoch kein technisches Gerät so präzise wie das menschliche Auge arbeitet, sind visuelle Farbvergleiche für Qualitätskontrollen unerlässlich.

Der internationale Standard ISO 3668:2001 legt das Verfahren zum visuellen Vergleich der Farbe von Beschichtungen fest, nach dem im Gegensatz zur ISO 3664:2009 (grafische Industrie) vorranging in der produzierenden Industrie (Automobil-, Kunststoff, Möbelindustrie, etc.), Farben beurteilt werden.

ISO 3664:2009 ISO 3668, DIN 6173-2, DIN 5033
Betrachtungsbedingungen für die graphische Technologie Visueller Vergleich der Farbe von Beschichtungen / Farbabmusterung
Normlichtart D50 (CIE) Normlichtart D65 (CIE)
grafische Produkte wie Drucke industrielle Fertigungen aller Art

Abmusterungsbedingungen
bei Lichtkabinen

Für standardisierte Farbabmusterungen sind reproduzierbare Bedingungen notwendig. Natürliches Tageslicht wäre ausgehend von der Lichtqualität durchaus für die Abmusterung geeignet, jedoch verändert sich das Spektrum je nach Tageszeit und Ort. Für einheitliche Betrachtungsbedingungen werden deshalb Farbabmusterungskabinen mit der künstlichen CIE-Normlichtart D65 verwendet.

Die Anforderungen an eine Abmusterungskabine und deren Beleuchtung sind in der ISO 3668 festgelegt und werden von all unseren Lichtkabinen der Serie Color Viewing Light erfüllt:

  • D65-Normlicht mit den Lampen JUST daylight 6500 proIndustry entspricht Güteklasse BC
  • Beleuchtungsstärke zwischen 1000 und 4000 Lux
  • Innenwände zur Abschirmung von Fremdlicht besitzen eine matte, neutral graue Farbe (Munsell N7)
    Hinweis: Bei sehr hellen abzumusternden Farben dürfen die Innenwände heller, bei sehr dunklen Farben, die Innenwände matt-schwarz sein, um Kontrastunterschiede zwischen Umgebung und Abmusterungsprobe zu verringern. Entsprechende Innenwände sind auf Anfrage erhältlich.
  • Streuscheibe für diffuses, gleichmäßiges Licht ohne Reflektionen auf den Farbmustern
  • Betriebsstundenzähler mit Zeitangabe, innerhalb der die Normlichtlampe noch der Norm entspricht

Farben standardisiert betrachten

Damit der Faktor „Mensch“ bei einer Farbabmusterung weitgehend standardisiert werden kann, werden auch Anforderungen an den Beobachter gestellt. Dieser muss farbnormalsichtig sein und zudem Erfahrung sowie ein hohes Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Entsprechende Sehtests helfen bei der Einschätzung geeigneter Beobachter. Zudem muss beim Abmusterungsvorgang eine neutrale, unbunte Farbe wie grau, getragen werden.

Zweidimensionale Probenplatten werden unter einer Beleuchtung von 0° und einem Betrachtungswinkel von 45° abgemustert (Messgeometrie 0°/45° bzw. 45°/0°). Bestimmte Anwendungsgebiete verlangen allerdings andere Betrachtungs- und Beleuchtungswinkel, weshalb entsprechende Probenhalter im Webshop erworben werden können.

Farbunterschiede werden dann entsprechend der ISO-Bewertungsskala durch Buntton, Buntheit (Sättigung) und Helligkeit angegeben. In einem Prüfbericht werden schließlich alle Einzelheiten zum Abmusterungsvorgang notiert. Eine entsprechende Funktion steht bei den Color-Viewing-Light-Abmusterungskabinen in der PROFESSIONAL-Ausführung zur Verfügung.


Metamerie erkennen

Zur Beurteilung von Metamerie, das heißt von zwei Farbproben die unter einer Lichtart gleich unter einer anderen Lichtart jedoch verschieden erscheinen, müssen die Proben laut Norm zusätzlich unter der CIE-Normlichtart A (Glühlampenbeleuchtung) betrachtet werden. Im gezeigten Beispiel besitzen die zwei Körper unterschiedliche Spektren, die je nach Beleuchtung anders erscheinen können.

Für standardmäßige Farbprüfungen ist deshalb immer eine Beleuchtung von D50 bei grafischen Druckerzeugnissen und D65 bei industriellen Fertigungen zu wählen. Soll darüber hinaus beurteilt werden ob die Farbproben metamer sind, ist die Beurteilung unter weiteren Lichtarten notwendig. Unsere Lichtkabinen verfügen je nach Modell zwischen 3 und 5 Lichtarten, darunter immer die Lichtarten D65 und A, wodurch Metamerie zuverlässig erkannt werden kann.


Zusammenfassende Abmusterungsregeln

  • Messgeometrie 0°/45° oder umgekehrt einhalten. Gegebenenfalls Probenhalter verwenden.
  • Proben so nahe wie möglich nebeneinander legen. Position vertauschen und erneut betrachten.
  • Proben haben idealerweise eine ähnliche Größe.
  • Umgebungsbedingungen sollten so neutral wie möglich sein. Fremdlichteinfall unbedingt vermeiden.
  • Bei sehr dunklen Proben kann eine Lichtkabine mit einer matt-schwarzen Innenverkleidung verwendet werden, um die Kontrastwirkung auszugleichen. Ansonsten müssen Lichtkabinen neutral-grau (Munsell N7) sein.
  • Betrachter sollten neutrale Kleidung tragen, um Reflexionen von der Kleidung zu vermeiden.
  • Es dürfen nur die zu vergleichenden Proben zur Zeit der Abmusterung in der Lichtkabine verwendet werden, um Farbirritationen zu vermeiden.
  • Betrachter dürfen nicht Farbfehlsichtig sein und sollten eine gute Farbunterscheidungsfähigkeit aufweisen.
  • Den Augen Zeit geben, sich an die Umgebung zu gewöhnen und direkt vor der Abmusterung keine stark bunten Farben betrachten.
  • Falls eigene Standards und Vorgaben verwendet werden, diese allen Beteiligten an allen Standorten mitteilen.
  • Für Metamerieprüfungen mehrere Lichtarten verwenden
  • Sind die Proben fluoreszierend muss zusätzlich UV-Strahlung bei der Abmusterung verwendet werden.
  • Leuchtstofflampen regelmäßig nach Herstellervorgabe auswechseln. Bei JUST-Produkten ist ein Betriebsstundenzähler integriert der nach 2500 Stunden auf einen Lampenwechsel hinweist.

Quelle und weitere Informationen:

DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (2001): DIN EN ISO 3668:2001-12: Beschichtungsstoffe – Visueller Vergleich der Farbe von Beschichtungen (ISO 3668:1998); Deutsche Fassung EN ISO 3668:2001